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Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen
FA Weidenthaler GmbH

Rudolf Hausnergasse 8
A-1220 Wien
Tel 01/7345434
Fax 01/734543418
Email- buero@weidenthaler.com


I. Vertragsabschluss

1.
Alle unsere Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.

2.
Sämtliche Anbote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Abschlüsse sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. -Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen. -Liefern wir dennoch
aufgrund von mündlicher oder fernmündlicher Bestellung, -so kann sich unser Abnehmer nicht darauf berufen, -dass der Abschluss erst durch unsere -schriftliche Bestätigung verbindlich geworden sei. Unrichtige Lieferungen die durch einen Übertragungs- oder Hörfehler missverständlich, mündlich oder fernmündlich verursacht wurden, gehen zu Lasten des Abnehmers.

3.
Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen .Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Abnehmers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware als angenommen.


II.Preise

1.
Die Preise verstehen sich Netto wenn nicht anders angegeben ohne jeden Abzug in Euro. -Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten die derzeitigen Werkspreise. Bei Lagerlieferungen die Lagerpreise.

2.
Alle Nebengebühren, Frachten, öffentliche Abgaben etwaige neuhinzukommende Steuern sowie deren Erhöhung durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind vom Abnehmer zu tragen.

3.
Falls wir dem Abnehmer aufgrund von besonderer Vereinbarung ein Rückgaberecht für bereits ausgelieferte Ware einräumen und der Käufer dieses Recht ausübt, erheben wir, 10% vom Rechnungsnettobetrag der zurückgenommenen Ware zur Abgeltung unseres Aufwandes ein .Weiterbearbeitete Ware wird nicht zurückgenommen.

III. Lieferung

1.
Die Lieferung der Ware versteht sich immer ab Werk exkl. Transportkosten und Verpackung sofern nicht anders in der dazugehörigen Bestellung ausdrücklich von uns bestätigt angeführt ist. -Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber bei Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns.

2.
Fehlfrachten gehen zu Lasten des Abnehmers. Versandweg und
-art sind unserer Wahl überlassen. -Für Flugrost, verbiegen und
verdrehen oder Witterungseinflüsse wird keine Haftung übernommen.


IV.Lieferzeit

1.
Unsere Angaben von Lieferzeit sind grundsätzlich unverbindlich .Wir Haften nicht für allfällige Verspätung seitens Dritter .Ansprüche auf Schadensersatz durch verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oderVorsatz vorliegt.

2.
Die Lieferzeit beginnt mit den Tag ab Erhalt der Bestellung durch uns jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Hat der Abnehmer Unterlagen,Angaben, und Freigaben zu Beschaffen so beginnt die Lieferfrist nicht vor beibringung sämtlicher Dokumente.

3.
Die Lieferung gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt.

4.
Versandbereit gemeldet aber nicht sofort abgerufene Ware können wir auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenen Ermessen lagern und nach unserer Wahl ab Werk oder ab Lager geliefert berechnen.


V.Zahlung

1.
Die Zahlung ist ausnahmslos ab Übernahme der Ware sofort ohne Abzug fällig außer geltende Sondervereinbarungen des jeweiligen Geschäftsfalles .Ein Skontoabzug für sofortige Zahlungen ist nur nach Vereinbarung zulässig.

2.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt nach unserer Wahl ab den der Fälligkeit folgenden Kalendertag Verzugszinsen in Höhe von 7% über den jeweils gültigen Diskontsatz der ÖnB p.A. zu berechnen.

3.
Bei Zahlungsverzug ist der Abnehmer verpflichtet sämtliche offenen Forderungen durch Zession oder durch Einräumung von Pfandrechten an anderen Vermögensgegeständen zu unseren Gunsten zu sichern.

VI.Eigentumsvorbehalt

1.
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung samt Verzugszinsen und Mahnspesen unser Eigentum.

2.
Be- und Verarbeitung unserer Ware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach §415 ABGB für uns, ohne uns jedoch zu verpflichten Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch uns umgearbeiteten Prokukte.. Wird unsere Ware mit anderen, nicht uns gehörenden, Gegenständen verarbeitet -oder vereinigt (vermengt oder verbunden) erwerben wir Miteigentum auf diese neue Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der anderen verarbeitenden bzw. vereinigten Sache zur Zeit der Verarbeitung.Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die neue Sache.


VII.Gewährleistung u. -Schadensersatz

Wird ein Material und Herstellungsfehler nachgewiesen, so nehmen wir mangelhafte Ware zurück und ersetzen sie durch mangelfreie .Wir haben das Wahlrecht Gewährleistungsansprüche auch durch Verbesserungen oder Preisminderungen zu erfüllen.
Dem Abnehmer steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ( Wandlung) nicht zu. -Der Abnehmer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach Einlangen in sorgfältigster Weise zu überprüfen. Allfällige Mängel muss der Abnehmer unverzüglich nach Eingang der Ware mit eingeschrieben Brief genau zu rügen.

2. Schadensansprüche aller Art gegen uns sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobes Verschulden -nachgewiesen wird. Schadensersatzpflichtig sind wir in jeden Fall nur bis zur Höhe des Betrages der für die Ware in Rechnung gestellt wurde .Für Folgeschäden des Abnehmers oder Dritte für reine Vermögensschäden die nicht von unserer Haftpflichtversicherung gedeckts sind, haften wir nicht.


VIII. Produkthaftung

Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes liegen dem gegenständlichen Vertrag insoweit zugrunde, als sie zwingend sind. Der Abnehmer erklärt, sämtliche Hinweise und Warnungen betreffend Gefährlichkeit der Ware die veröffentlicht wurden zu kennen. Sie gelten als Warnung durch uns. Der Abnehmer verpflichtet sich weiters seineVertragspartner umfassend zu warnen und ihnen die gleiche Warnpflicht für die weitere Vertragskette auf zu erlegen. Widrigenfalls hält der Abnehmer uns für sämtliche Schäden aufgrund welcher Gesetzbestimmung immer schad und klaglos. Der Abnehmer verzichtet auf Rückgriff gegen uns gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz. Ersatzansprüche für Schäden werden ausgeschlossen.
Warnhinweise sind streng zu beachten. Fehlen Produktbeschreibungen so ist der Gebrauch zu unterlassen.


IX. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie überhaupt Umstände, die uns die Lieferung unmöglich oder unwirtschaftlich machen, jedenfalls aber wesentlich erschweren z.B. Betriebs-produktionseinstellung größere Betriebsstörungen Anfall von Ausschuss bei Liefergegenständen, Streik, Aussperrung, Einfuhrbeschränkungen oder ähnlichen Anordnungen oder Maßnahmen, Mobilmachung, Krieg, Besetzung, Rohstoff oder Warenmangelberechtigt uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.


X.Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltung

Die Geltungmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung zugunsten des Abnehmers wird ausdrücklich ausgeschlossen


XI.Erfüllungsort,Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist für alle Pflichten des Abnehmers Wien
Gerichtsstand für beide Vertragsteile für alle Geschäfte auch für Klagen ist Wien.
Wir sind jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
Für den gegenständlichen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden

Stand 2007
Weidenthaler GmbH, 1220 Wien
AGB Download (pdf 1,4 MB)

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